Differenzialrente

Differenzialrente
Einkommen, das aufgrund unterschiedlicher Produktionskosten dem Produzenten mit den geringeren Produktionskosten zufließt. Die D. kann auf dem Rationalisierungsvorsprung eines Unternehmens gegenüber den anderen Unternehmen beruhen und besteht dann nur so lange, wie der Rationalisierungsvorsprung gehalten werden kann (dynamisches Einkommen). Können die eingesetzten  Produktionsfaktoren nicht beliebig vermehrt werden (z.B. der Boden in der Landwirtschaft), wird die D. als Dauereinkommen bezogen, wenn der Grenzproduzent (Produzent mit den höchsten Kosten) seine Kosten nicht senken kann und seine Güter noch am Markt gebraucht werden. Nur der Grenzproduzent bezieht keine D. Alle übrigen Hersteller beziehen eine Rente in Höhe der Kostendifferenz zum Grenzproduzenten. Das Prinzip der D. wurde erstmalig von Anderson und Ricardo vertreten.
- D. als Form der Bodenrente:  Grundrente.
- Die Konsumentenrente ist ebenfalls als D. erklärbar.
- Die Übertragung auf die industrielle Produzentenrente ( Quasirente) und auf die Konsumentenrente wurde durch Schäffle, Walker, Marshall vorgenommen.

Lexikon der Economics. 2013.

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